Der ID. Buzz in Candy-Weiß/Energetic Orange Metallic.
Der neue ID. Buzz

Preise und Angebote

1.
ID. Buzz Pro: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 21,8 - 20,6; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs.
2.
Die Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattungen.
3.
Die hier gezeigten und beschriebenen Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen.
Der neue ID. Buzz

Preise und Angebote

Vollelektrisch, multifunktional im Alltag und ein neues Raumgefühl, das Ihnen viel Komfort und Flexibilität bietet: Der ID. Buzz ist bereit für eine neue Form der individuellen Mobilität. Steigen Sie jetzt ein und profitieren Sie nicht nur vom Umweltbonus4, sondern auch von unseren individuellen Lease&Care5 Angeboten und vielseitigen Serviceleistungen.

Umweltbonus

Jetzt Umweltbonus sichern!

Wir fördern klimabewusste Mobilität: Unser Ziel ist es, e-Mobilität für so viele Menschen wie möglich zugänglich zu machen. Deshalb wird aktuell der Kauf des neuen ID. Buzz mit 1.500 € gefördert. Dieser sogenannte Herstelleranteil wird direkt vom Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs abgezogen.

Da der ID. Buzz beim BAFA auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gelistet ist, können Sie – bei Zulassung des Fahrzeugs bis 31.12.2023 – den staatlichen Anteil der Innovationsprämie, von aktuell bis zu 3.000 €4 beantragen und die jeweils gültigen Zuschüsse in Anspruch nehmen.

Fördermittelauskunft

Welche weiteren Förderungen gibt es für Ihren ID. Buzz und Ihre Ladeinfrastruktur? Einen Überblick über die für Sie zutreffenden Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Fördermittelauskunft. Neben den Förderungen auf Bundes- und Landesebene können Sie sich nach Eingabe Ihrer Postleitzahl auch passende Zuschüsse Ihrer Kommune anzeigen lassen. Besonderer Clou: Neben Förderungen für Ihren ID. Buzz werden auch Fördermittel für die geeignete Ladeinfrastruktur, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher angezeigt – ganz gleich, ob Sie Privatkunde, Gewerbekunde oder von einer Behörde sind. So wird Ihr Umstieg auf die e-Mobilität auch wirtschaftlich nachhaltig.

Eine Frau besucht die Webseite der Fördermittelauskunft.

Entspannt in die Werkstatt mit dem passenden Servicevertrag

Mit einem Wartungsvertrag der Volkswagen Leasing GmbH fahren Sie mit Ihrem ID. Buzz gelassen zum Werkstatttermin – denn Ihr Wartungspaket übernimmt die Inspektionskosten des Elektro-Bullis, sodass sich zusätzliche finanzielle Belastungen reduzieren. Wählen Sie aus den Paketen Wartung & Inspektion7, WartungPlus8 und Wartung & Verschleiß9.

Ihr individuelles Angebot

Sie wünschen ein Angebot für den neuen ID. Buzz, das speziell auf Ihre persönlichen Anforderungen zugeschnitten ist?

Mehr zum ID. Buzz

Highlights

Entdecken Sie die Highlights des neuen ID. Buzz.

e-Mobilität

Wir wollen die Mobilität nachhaltig sauberer und effizienter machen – und zwar ganzheitlich. Der neue ID. Buzz ist ein gutes Beispiel für diesen Ansatz.

Ausstattungen und Pakete

Alle Ausstattungen und Extras im Detail.

Technische Daten

Die Werte des neuen ID. Buzz überzeugen. Von der Karosserie bis zum fortschrittlichen e-Antrieb finden Sie hier alle wichtigen Zahlen, Maße und Leistungsdaten.

Disclaimer von Volkswagen AG

4.
Mit Stand vom 02.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel  aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2023 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 4.500 Euro (Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner oder unter www.bafa.de.
5.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig.
7.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Leistungen gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der Volkswagen Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Gilt nicht für Verschleißteile.
8.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Leistungen gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der Volkswagen Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nicht für Großkunden, Sonderabnehmer und gewerbliche Leasingkunden.
9.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden, gewerbliche Einzelabnehmer und Großkunden. Nur in Verbindung mit einem neuen Leasingvertrag der Volkswagen Leasing GmbH erhältlich. Nur für Großkunden mit gültigem Großkundenrahmenabkommen.
  • Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.