Hans Oberauer e.K. Inh. Sabine Oberauer | Impressum & Rechtliches
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    Hans Oberauer e.K. Inh. Sabine Oberauer
    Alte Schulstr. 1
    83246 Unterwössen

    Telefonnummer: 08641-2861
    Faxnummer: 08641-5226
    E-Mail: ah.oberauer@yahoo.de


    Umsatzst.-ID-Nr.: DE228495858
    Registergericht: Amtsgericht Traunstein, HRA 7952

    Versicherungsvermittlerregister
    Register-Nr.: D-2FWZ-I7SJR-22
    www.vermittlerregister.info

    Geschäftsführerin: Sabine Oberauer

    Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
    Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei folgender Verbraucherschlichtungsstelle bereit:
    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle desZentrums für Schlichtung e. V.
    Straßburger Straße 8
    77694 Kehl am Rhein
    http://www.verbraucher-schlichter.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Reparatur (.PDF | 222.2 KB)
    https://www.auto-oberauer.de/app/download/6227626151/Reparatur-AGB_01-2022.pdf

    Teile (.PDF | 129.1 KB)
    https://www.auto-oberauer.de/app/download/6227648251/Teile-AGB_01-2022.pdf

    Gebrauchtwagen (.PDF | 133.3 KB)
    https://www.auto-oberauer.de/app/download/6227648351/Gebrauchtwagen-AGB_01-2022.pdf

    Garantie (.PDF | 145.1 KB)
    https://www.auto-oberauer.de/app/download/6227656351/Garantie-AGB_01-2022.pdf

    Neuwagen (.PDF | 135.5 KB)
    https://www.auto-oberauer.de/app/download/6227656851/Neuwagen-AGB_01-2022.pdf

    Datenschutzerklärung

    Datenschutzerklärung

    Datenschutz unserer Kunden, bitte ausfüllen und mitbringen bzw. mailen

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    Gerne würden wir Sie auch weiterhin mit Informationen rund um Ihren Volkswagen auf dem Laufenden halten und mit Ihnen in Kontakt bleiben. Hierfür bedarf es Ihrer Unterschriften.

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen

    Die nachstehenden Einwilligungserklärungen erfolgen freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Einzelheiten zum Datenschutz beim beauftragten Volkswagen Partner (Händler bzw. Werkstatt) oder der Volkswagen AG entnehmen Sie bitte der beigefügten Datenschutzerklärung zur Datenerhebung, -verarbeitung, -übermittlung und -nutzung.

    Ich bin damit einverstanden, dass meine vorstehend im Rahmen des Neufahrzeug-, Gebrauchtfahrzeugkaufes, Werkstattauftrages oder der Interessentenbetreuung angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Kundenbetreuung, -befragung und persönlich auf mich zugeschnittenen Kundeninformationen von dem Volkswagen Partner Hans Oberauer e.K. und zu Zwecken der Kundenzufriedenheitsbefragung und Marktforschung von der Volkswagen AG erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

    Datenschutzrechtlicher Hinweis

    Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten. Selbstverständlich können Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die vorstehenden Rechte können Sie gegenüber dem oben genannten Volkswagen Partner Autohaus Hans Oberauer e.K., Rottauer Str. 21, 83224 Grassau +004986412861 und gegenüber der Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38446 Wolfsburg, info-datenschutz@volkswagen.de geltend machen. Weitere Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte finden Sie auf der Webseite https://datenschutz.volkswagen.de.

    ..................................................................................... Ort, Datum/Unterschrift

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    A. Verantwortliche

    Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie gem. Art 13 EU-DSGVO über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Hans Oberauer e.K, Rottauer Str. 21, 83224 Grassau, ah.oberauer@yahoo.de.

    B. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten

    Nachstehend unterrichten wir Sie darüber, zu welchen Zwecken Ihre Daten im Falle der Abgabe einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung erhoben, verarbeitet und genutzt werden, welche verantwortlichen Stellen die jeweilige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten durchführen und unter welchen Umständen eine Löschung Ihrer Daten erfolgt. Ferner klären wir Sie über die Rechte auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Falle der Abgabe einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zustehen.

    1. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch den Volkswagen Partner.

    Soweit Sie eingewilligt haben, werden die in der Einwilligung angegebenen Daten (hierzu gehören die Kontaktinformationen und Angaben zu dem von Ihnen gekauften Fahrzeug) durch den Volkswagen Partner zu Zwecken der Durchführung der Kundenbefragung und persönlich auf Sie zugeschnittenen Kundeninformationen erhoben, verarbeitet und genutzt.

    Im Falle persönlich auf Sie zugeschnittener Kundeninformationen werden Ihre Daten, gegebenenfalls mit anderen personenbezogenen Daten, die Sie gegenüber dem Volkswagen Partner mitgeteilt haben, in einer Datenbank zusammengeführt, gespeichert und dort ausgewertet mit dem Ziel, die sich hieraus ergebenden, personenbezogenen Kundeninformationen mit individuellen Produkt- und Dienstleistungsangeboten abzugleichen. Anschließend können Sie entsprechende, persönlich auf Sie zugeschnittene Kundeninformationen (z. B. Angebote zu neuen Produkten und Services) erhalten.

    1. Datenlöschung durch den Volkswagen Partner

    Sobald die Befugnis zur Verarbeitung Ihrer Daten durch den Volkswagen Partner endet, werden Ihre Daten gelöscht. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie die Ihrerseits erteilte(n) Einwilligungserklärung(en) widerrufen und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen und / oder Ihre Daten nicht zu Abwehr von Rechtsansprüchen benötigt werden.

    C. Ihre Rechte

    Ihre nachfolgenden Rechte können Sie gegenüber dem Volkswagen Partner jederzeit unentgeltlich geltend machen.

    Auskunftsrecht:

    Sie haben das Recht, von uns Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

    Berichtigungsrecht:

    Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Sie betreffender unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

    Recht auf Löschung:

    Sie haben das Recht, bei Vorliegen der in Art. 17 DSGVO genannten Voraussetzungen, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Danach können Sie beispielsweise die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Außerdem können Sie Löschung verlangen, wenn wir Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten und Sie diese Einwilligung widerrufen.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

    Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten. Für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten können Sie dann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

    Widerspruchsrecht:

    Sofern die Verarbeitung auf einem überwiegenden berechtigten Interesse beruht, haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Ein Widerspruch ist zulässig, wenn die Verarbeitung entweder im öffentlichen Interesse liegt oder aufgrund eines berechtigten Interesses der Volkswagen AG oder eines Dritten erfolgt. Im Falle des Widerspruchs bitten wir Sie, uns Ihre Gründe mitzuteilen, aus denen Sie der Datenverarbeitung widersprechen. Daneben haben Sie das Recht, der Datenverarbeitung, die zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt, zu widersprechen. Dies gilt ebenfalls für Profiling, soweit es mit der Direktwerbung zusammenhängt.

    Recht auf Datenübertragbarkeit:

    Sofern die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung oder einer Vertragserfüllung beruht und diese zudem unter Einsatz einer automatisierten Verarbeitung erfolgt, haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Datenverarbeiter zu übermitteln

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    Beschwerderecht:

    Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (z. B. bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen) über unsere Verarbeitung Ihrer Daten zu beschweren.

    D. Ihre Ansprechpartner

    Unsere Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen als Ansprechpartner für sämtliche, datenschutzbezogene Anliegen sowie für die Ausübung Ihrer Rechte zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Eingaben an: Sabine Oberauer, Datenschutzbeauftragte des Volkswagen Partner Hans Oberauer e.K., Rottauer Str. 21, 83224 Grassau.

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    Versicherungsvermittlerregister

    Gebundener Versicherungsvertreter nach §34d Abs. 7 GewO, erteilt durch die IHK München und Oberbayern, Max-Josef-Str. 2, 80333 München

    D-2FWZ-I7SJR-22

    Frau Renate Oberauer

    Zuständige Berufskammer:

    IHK für München und Oberbayern

    Max-Josef-Str. 2

    80333 München

    http.//www.ihk-muenchen.de

    Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeteiligungsgesetzt (VSBG)

    Unsere Firma wird nicht an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstellte im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

    Al Meisterbetrieb der Kfz-Innung bieten wir alternativ die Teilnahme an einem Verfahren vor einer branchenspezifischen KFZ-Schiedesstelle an. Die für uns zuständige Kfz-Schiedsstelle erreichen Sei unter: Schiedsstelle für das KFZ-Gewerbe München-Oberbayern, Gärtnerstr. 90, 80992 Müchnen.

    Weiter Informationen zu den Kfz-Schiedsstellen, inbesondere zu den Verfahren und Voraussetzungen zum Zugang können auch der Internetseite www.kfz-schiesstellen.de entnommen werden.

    HRA 7952

    UST-Ident-Nummer: DE228495858

    Kfz-Reparaturbedingungen

    Stand: 01/2022

    I. Auftragserteilung

    1. Im Auftragsschein oder in einem Bestäti-gungsschreiben sind die zu erbringenden Lei-stungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzuge-ben.

    2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

    3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

    4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

    Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.

    Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

    II. Preisangaben im Auftragsschein; Kosten-voranschlag

    1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.

    Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

    1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

    Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.

    Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

    1. Wenn im Auftragsschein Preisangaben ent-halten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoran-schlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

    III. Fertigstellung

    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstel-lungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

    2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftrag-nehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

    Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.

    1. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    2. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungs-termin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstö-rungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Scha-densersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

    IV. Abnahme

    1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändi-gung oder Übersendung der Rechnung abzuho-len. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

    Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

    1. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    V. Berechnung des Auftrages

    1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.

    Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zu-stellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haf-tung bei Verschulden bleibt unberührt.

    1. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

    2. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausge-baute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wieder-aufbereitung unmöglich macht.

    3. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auf-traggebers.

    4. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

    Vl. Zahlung

    1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

    2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auf-tragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

    Vll. Erweitertes Pfandrecht

    Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forde-rung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

    Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfand-recht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsge-genstand dem Auftraggeber gehört.

    Vlll. Haftung für Sachmängel

    1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

    2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

    3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:

    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

    Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

    Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.

    1. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

    2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

    a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform aus.

    b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.

    c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.

    Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

    IX. Haftung für sonstige Schäden

    1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

    2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel" geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

    3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel", Ziffer 4 und 5 entsprechend.

    X. Eigentumsvorbehalt

    Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

    Xl. Gerichtsstand

    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Ge-richtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber

    keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

    1. Kfz-Schiedsstellen

    a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

    b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

    c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge-hemmt.

    d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

    e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge-schlossen, wenn bereits der Rechtsweg be-schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

    f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

    2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

    Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

    -Teileverkaufsbedingungen-

    Stand: 01/2022

    I. Zahlung

    1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

    2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenfor-derung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

    3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

    II. Lieferung und Lieferverzug

    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

    2. Der Käufer kann zehn Tage nach Über-schreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Ver-zugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

    1. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

    Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständi-gen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schaden-ersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit aus-geschlossen.

    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungs-begrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

    1. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

    2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    3. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder des-sen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegen-stand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Zif-fern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Um-stände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsauf-schub von mehr als vier Monaten, kann der Käu-fer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktritts-rechte bleiben davon unberührt.

    III. Abnahme

    1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereit-stellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2
    1. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz auf-grund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

    IV. Eigentumsvorbehalt

    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

    Ist der Käufer eine juristische Person des öffent-lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-schluss des Vertrages in Ausübung seiner ge-werblichen oder selbständigen beruflichen Tätig-keit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbezie-hung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

    Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen-stand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen For-derungen aus den laufenden Geschäftsbeziehun-gen eine angemessene Sicherung besteht.

    1. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verar-beiten und zu veräußern, solange er nicht in Ver-zug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereig-nungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterver-kauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt I. „Zahlung", Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Ver-käufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsver-pflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    V. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

    1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.

    1.a. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

    Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

    1.b. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

    1. Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit einem Verbraucher (siehe Ziffer 1.a.) oder einem Käufer nach Ziffer 1.b. vereinbart wurde oder die Verjährung gegenüber einem Käufer nach Ziffer 1.b. ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    2. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

    Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von 3

    Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

    Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

    1. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

    2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

    a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.

    b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

    VI. Haftung für sonstige Ansprüche

    1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel" geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

    2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Lieferung und Lieferverzug" abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel", Ziffer 3 und 4 entsprechend.

    3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

    VII. Gerichtsstand

    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck-forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

    2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ver-legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

    VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

    Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.