Teilnahmebedingungen für die Social Media Verlosung „Wacken Open Air 2026 Ticketgewinnspiel“ der Volkswagen AG
1. Gegenstand dieser Bedingungen
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Social Media Verlosung „Wacken Open Air 2026 Ticketgewinnspiel“ (im Folgenden auch „Gewinnspiel“ oder „Aktion“) der Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nr. HRB 100484 (nachfolgend „Veranstalter“).
Bei der Aktion für @california_welt Follower (nachfolgend „Club-Mitglied“ oder „Teilnehmer“) können die Teilnehmer 2x2 Tickets für das Wacken Open Air 2026 vom 29.07. – 01.08.2026 gewinnen.
Die Aktion beginnt am 11.06.2026 um 12:00 Uhr und endet am 25.06.2026 um 12:00 Uhr. Nach Teilnahmeschluss kann nicht mehr an der Aktion teilgenommen werden.
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Fragen, Kommentare oder Beschwerden in Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sind direkt an Volkswagen und nicht an Instagram zu richten.
Soweit personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung und der IDK.
2. Teilnahmevoraussetzungen
An der Aktion können nur natürliche Personen teilnehmen,
a) die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind,
b) die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und,
c) die Follower der @california_welt und @volkswagen_nutzfahrzeuge Instagram Accounts sind.
d) Die Teilnahme ist kostenlos und in keiner Weise vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung des Veranstalters abhängig.
e) Mitarbeiter des Veranstalters und der Volkswagen Vertriebsorganisationen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
f) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus berechtigten Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Solche Gründe können insbesondere vorliegen,
(i) wenn der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt,
(ii) im Falle konkreter Anhaltspunkte für Manipulationen in Bezug auf die Teilnahme oder Durchführung des Gewinnspiels,
(iii) wenn der Teilnehmer falsche oder irreführende Informationen (insbesondere bezüglich persönlicher Angaben) übermittelt hat.
3. Teilnahmeregeln
Die Aktion „Wacken Open Air 2026 Ticketgewinnspiel“ findet auf dem @california_welt Instagram Kanal statt.
Zur Teilnahme veröffentlicht das California Brand Team einen Aktionspost auf diesem Kanal.
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden folgende Schritte erfüllen:
1) Dem Instagram-Kanal @california_welt sowie @volkswagen_nutzfahrzeuge folgen
2) Einen Kommentar unter dem Aktionspost hinterlassen, in dem sie:
o das Konzert benennen, auf das sie sich beim Wacken Open Air 2026 am meisten freuen
o sowie eine Person markieren, mit der sie das Festival besuchen möchten
Durch das Reposten des Aktionsposts in der Story kann der Teilnehmende ein Extra-Los erhalten.
4. Durchführung und Auswahlbenachrichtigung
a) Nach Beendigung der Aktion wird unter allen Teilnehmern nach einem Zufallsprinzip ausgelost. Die Auslosung erfolgt am 06.07.2026 unter Einhaltung des Vieraugenprinzips.
b) Die ausgelosten Gewinner werden durch eine Benachrichtigung unter ihren Kommentaren vom Veranstalter informiert.
c) Die Gewinner müssen Ihre Teilnahme an der Aktion durch das Zusenden einer E-Mail innerhalb von drei (3) Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung seitens der Volkswagen AG an das California Club Postfach californiavorteile@volkswagen.de, mit Ihrem vollständigen Namen sowie Anschrift bestätigen.
d) Für den Fall, dass die Gewinner sich nicht binnen 3 Tagen melden, behält sich der Veranstalter vor, gemäß dem in Ziffer 4.a) dargestellten Prozess eine neue Verlosung durchzuführen. Die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen gelten hierfür entsprechend.
e) Der Gewinn umfasst nicht die Übernachtung sowie An- und Abreise zu dem Veranstaltungsort. Die Kosten dafür sind von dem Teilnehmer selbst zu tragen, die An- und Abreise ist eigenverantwortlich zu organisieren.
5. Verantwortlichkeit und Haftung von Volkswagen
Volkswagen ist nicht für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung von Teilnehmerdaten verantwortlich. Im Übrigen haftet Volkswagen nach den folgenden Bestimmungen:
a) hat Volkswagen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Volkswagen beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
b) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Volkswagen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für Volkswagen in dieser Ziffer vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.
c) Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von Volkswagen bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Schlussbestimmungen
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist Wolfsburg, Deutschland, wenn der Nutzer Kaufmann ist.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
d) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die jederzeitige Verfügbarkeit und dauerhafte Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden können.
e) Die Volkswagen AG behält sich ferner vor, die Aktion unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen Gründen oder höherer Gewalt ohne Fristeinhaltung abzusagen, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter, entstehen. Zu den äußeren Umständen können technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder Anordnungen (insb. der Auswirkungen und Folgen des Covid-19-Infektionsgeschehens ) oder nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegende Maßnahmen Dritter gehören.
7. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
a) Volkswagen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.
Stand: Juni 2026