Ein Servicemitarbeiter begutachten den Motorraum eines Volkswagen Fahrzeugs.

Wartungsverträge für Volkswagen Nutzfahrzeuge

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Ihr Vertrags- und Ansprechpartner ist die Volkswagen Leasing GmbH (Impressum & Rechtliches)

Entspannt in die Werkstatt mit dem passenden Wartungsvertrag

Mit einem Wartungsvertrag der Volkswagen Leasing GmbH nehmen Sie Werkstatttermine mit Ihrem Nutzfahrzeug ganz entspannt wahr – denn Ihr Wartungspaket übernimmt die Inspektionskosten Ihres Autos, sodass sich finanzielle Zusatzbelastungen reduzieren. Ganz gleich, ob Sie einen Verbrenner, ein E-Auto oder ein Hybridfahrzeug fahren: Es entstehen Ihnen auch für die Überprüfung von Elektrokomponenten keine zusätzlichen Kosten. Wählen Sie aus den Paketen Wartung & Inspektion2, WartungPlus3 und Wartung & Verschleiß4. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile und Leistungen der verschiedenen Wartungsverträge.

Der Wartungsvertrag Wartung & Inspektion2

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Den Volkswagen Wartungsvertrag Wartung & Inspektion können Sie sowohl als Privatkunde als auch als Gewerbekunde abschließen. Besonders als Geschäftskunde ist eine gute Planbarkeit der Fixkosten für Ihre Dienstwagenflotte in der Regel wichtig. Das Wartungsmodell Wartung & Inspektion für Volkswagen Nutzfahrzeuge bietet Ihnen ein Plus an Kalkulationssicherheit, denn in den monatlichen Beträgen sind die Kosten für wesentliche Wartungen und Inspektionsarbeiten laut Herstellervorgabe bereits inklusive.  Zu den Wartungsarbeiten zählen Bremsflüssigkeits- sowie Ölwechsel, Prüfung und Ersatz der Zündkerzen, des Luftfilters und mehr. Aber auch Privatkunden gehen mit Wartung & Inspektion entspannt in die Autowerkstatt. Denn das Paket Wartung & Inspektion übernimmt für Sie die Lohn- und Materialkosten der fälligen Wartungen und Inspektionen gemäß der Herstellervorgabe – dafür zahlen Sie einen attraktiven monatlichen Beitrag. Pro Wartung oder Inspektion erhalten Sie außerdem für einen Tag lang Ersatzmobilitätsangebote5 wie einen Leihwagen.

Ihre Vorteile mit Wartung & Inspektion

  • Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgabe
  • Ersatzmobilität6
  • Konstante Monatsbeiträge über die gesamte Laufzeit
  • Weniger unerwartete finanzielle Belastungen
  • Werterhalt Ihres Volkswagen Nutzfahrzeugs

Sie fahren ein Elektroauto? Wartung & Inspektion gibt es auch für E-Autos und Hybride – hier werden im Rahmen einer Inspektion beispielsweise auch die Hochvolt-Komponenten Ihres Fahrzeugs geprüft.

Der Wartungsvertrag WartungPlus3

Besonders wenn Ihr Volkswagen Nutzfahrzeug häufig stärkeren Belastungen ausgesetzt ist – weil es als Lieferfahrzeug dient, auf Baustellen eingesetzt wird oder ähnliches – kann eine zusätzliche Absicherung für Wartungen und Verschleißteile sinnvoll sein. Dafür bietet sich der Wartungsvertrag WartungPlus an: In diesem Vertrag sind alle Leistungen von Wartung & Inspektion enthalten und darüber hinaus viele weitere Wartungsarbeiten und Verschleißteile inklusive. Dazu gehören zum Beispiel der Wechsel von Bremsbelägen und Bremsscheiben, Keilriemen und Zahnriemen sowie der Kupplung. Während Ihr Nutzfahrzeug in der Werkstatt ist, erhalten Sie Ersatzmobilität.

Für WartungPlus zahlen Sie über die gesamte Vertragslaufzeit einen konstanten monatlichen Beitrag – und fahren ganz entspannt in die Werkstatt, ohne sich Sorgen um unerwartete Wartungskosten machen zu müssen.
Als Privatkunde können Sie das Paket WartungPlus für alle Neuwagen von Volkswagen Nutzfahrzeuge abschließen. Als gewerblicher Einzelkunde steht Ihnen der Wartungsvertrag bei Barkauf und Finanzierung optional zur Verfügung. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Händler vor Ort.

Ihre Vorteile mit WartungPlus

  • Wartungs- und Inspektionsarbeiten nach Herstellervorgabe
  • Wesentliche Verschleißreparaturen, die bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs erforderlich werden inklusive
  • Konstante Monatsbeiträge über die gesamte Laufzeit
  • Weniger unerwartete finanzielle Belastungen
  • Ersatzmobilität5

Der Wartungsvertrag Wartung & Verschleiß4

Ein Rundum-Sorglos-Paket erhalten Sie mit dem Wartungsvertrag Wartung & Verschleiß. Hier sind neben allen Leistungen von Wartung & Inspektion noch zahlreiche Zusatzleistungen enthalten – wie beispielsweise umfassende Verschleißreparaturen, die bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeuges infolge von natürlichem Verschleiß erforderlich werden. Außerdem entstehen Ihnen keine Kosten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfung gemäß UVV § 57 DGUV 70. Besonders für Gewerbekunden kann diese zusätzliche Sicherheit attraktiv sein, da gewerblich genutzte Fahrzeuge oft höheren Belastungen ausgesetzt sind und dadurch auch viele Bauteile schneller verschleißen können als bei privater Nutzung.
Das Paket Wartung & Verschleiß können Sie als Privatkunde sowie auch als Gewerbekunde abschließen.

Ihre Vorteile mit Wartung & Verschleiß

  • Umfassende Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen
  • dokumentierte Fahrzeugprüfung gemäß UVV § 57 DGUV Vorschrift 70
  • Übernahme der Gebühren für die Hauptuntersuchung (inkl. Abgasuntersuchung)
  • Konstante Monatsbeiträge über die gesamte Laufzeit
  • Weniger unerwartete finanzielle Belastungen
  • Begrenzte Erstattung der Kosten für Ersatzmobilität5

Wartungsverträge für Volkswagen Nutzfahrzeuge im Vergleich

<b>Wartungsverträge </b>für Volkswagen Nutzfahrzeuge im Vergleich

Die Leistungen unserer Wartungsverträge im Vergleich

verfügbar für alle Neu- und Gebraucht-Fahrzeuge

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für Neufahrzeuge (nur Leasing)

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Umfangreiche Wartungsarbeiten gemäß Herstellervorgabe

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Inspektion gemäß Herstellervorgabe

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Motorölwechsel inklusive Filter

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Ölwechsel Automatikgetriebe inklusive Filter

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Ersatz Luft-, Pollen-, Kraftstofffilter

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Bremsflüssigkeitswechsel

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Ersatz Zündkerzen

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Ersatzmobilität6

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Ersatz Glühkerzen

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Bremsbeläge, Bremsscheiben vorn/hinten

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Kupplung bei natürlichem Verschleiß

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Ersatz Wischerblätter

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Ersatz Glühlampen

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Ersatz Keilriemen, Flachriemen

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Zahnriemenwechsel

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Auffüllen Kältemittel (Klimaanlage)

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Verschleißreparaturen bei natürlichem Verschleiß

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Abschlepp- und Bergungskosten bei Pannen

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Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung

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Fahrzeugprüfung gemäß UVV § 57 DGUV 70

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FAQ – Fragen & Antworten zu Volkswagen-Wartungsverträgen

Disclaimer von Volkswagen AG

2.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Gilt nicht für Verschleißteile.
3.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Leistungen gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der Volkswagen Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nicht für Großkunden, Sonderabnehmer und gewerbliche Leasingkunden.
4.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden, gewerbliche Einzelabnehmer und Großkunden. Nur in Verbindung mit einem neuen Leasingvertrag der Volkswagen Leasing GmbH erhältlich. Nur für Großkunden mit gültigem Großkundenrahmenabkommen.
5.
Diese Leistung umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.
6.
Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten bis zu 35 Euro für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden. Sie wird für einen Tag je Wartung oder Inspektion gewährt.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.