Eine Familie um ihren ID. Buzz an einer Wallbox.

Restschuldversicherungen für Volkswagen Nutzfahrzeuge

Ihre Absicherung für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge

Während der Finanzierungs- oder Leasinglaufzeit Ihres Volkswagen Nutzfahrzeugs zahlen Sie monatliche Raten. Damit Sie im Falle von Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit gut versorgt sind und sich keine Gedanken um Ihre finanzielle Situation machen müssen, können Sie die Restschuld Ihres Kredits oder Ihre Leasingraten versichern. Die Restschuldversicherung übernimmt die Rückzahlung Ihres Kredits beziehungsweise die Zahlung Ihrer Leasingraten, falls Ihnen mal etwas zustößt. Es gibt verschiedene Arten von Restschuldversicherungen, die je nach persönlicher Situation zu Ihnen passen können: Dazu gehören der Kreditschutzbrief1 für die Absicherung einer Fahrzeugfinanzierung und die Leasingratenversicherung1 für geleaste Fahrzeuge. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile und Konditionen der Restschuldversicherungen.

Die Vorteile der Restschuldversicherung

  • Schutz bei Zahlungsausfall: Wenn Sie wegen Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit einen vorübergehenden Verdienstausfall haben, begleicht Ihre Restschuldversicherung eine gewisse Zeit lang die Raten.
  • Versicherung bei Lebensrisiken: Stirbt der Kreditnehmer während der Laufzeit, übernimmt die Restschuldversicherung die Rückzahlung des Darlehens. So bleiben auch die Angehörigen vor finanziellen Belastungen verschont.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Bei der Restschuldversicherung wird keine Gesundheitsprüfung vorgenommen – bei der Risikolebensversicherung dagegen ist diese in der Regel obligatorisch und wird in die Kosten der Versicherung einbezogen.

Der Kreditschutzbrief

Mit dem Kreditschutzbrief Plus1 der Cardif ist Ihre Fahrzeugfinanzierung finanziell abgesichert. Denn diese Restschuldversicherung übernimmt die Kreditraten Ihrer Finanzierung, wenn Sie krank oder unverschuldet arbeitslos werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Damit bleiben Sie trotzdem mobil und behalten finanzielle Stabilität, auch wenn mal nicht alles nach Plan läuft. Sie haben die Wahl zwischen dem normalen Kreditschutzbrief und dem Kreditschutzbrief Plus – letzterer schützt Sie auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen. Benötigen Sie diesen Schutz nicht, können Sie auf den normalen Kreditschutzbrief zurückgreifen.

Ein Mann sitzt in der Tür eines California 6.1 und blickt auf eine Berglandschaft.

Leistungen im Überblick

<b>Leistungen im Überblick</b>

Kreditschutzbrief

Kreditschutzbrief Plus

Übernimmt die Monatsraten bei Arbeitsunfähigkeit nach der 6. Woche bis zur Genesung

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Mehrfachleistungen möglich

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Absicherung der Familie durch Übernahme der Summe der am Todesdatum ausstehenden, ursprünglich vereinbarten Darlehensraten

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Assistance-Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, wie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufsservice etc.

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Assistance-Leistungen bei (drohender) Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen oder Unterstützung der Familie

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Übernimmt bis zu 12 Monatsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen

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Kreditschutzbrief

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Kreditschutzbrief Plus

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Die Leasingratenversicherung

Haben Sie einen Leasingvertrag abgeschlossen, schützt die Leasingratenversicherung Plus1 Sie finanziell, wenn Sie krank oder unverschuldet arbeitslos werden. Die Leasingratenversicherung Plus übernimmt im Ernstfall Ihre monatlichen Ratenzahlungen. Das Plus bei der Leasingratenversicherung steht für den Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen. Wenn Sie diesen Schutz nicht nutzen möchten, wählen Sie die normale Leasingratenversicherung.

Eine Frau steigt rückwärts aus der Seitentür.

Leistungen im Überblick

<b>Leistungen im Überblick</b>

Leasingratenversicherung

Leasingratenversicherung Plus

Übernimmt die Monatsraten bei Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit nach der 6. Woche bis zur Genesung

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Assistance-Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, wie beispielsweise Vermittlung von Krankentransporten und Unterstützung der Familie

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Mehrfachleistungen möglich

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Absicherung der Familie durch Bezahlung noch ausstehender Leasingraten in einer Summe (exklusive Restwert) im Todesfall

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Absicherung im Fall schwerer Krankheit: Einmalzahlung bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit (für nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)

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Übernimmt bis zu 12 Monatsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

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Assistance-Leistungen bei (drohender) Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise Bewerbertraining/Arbeitszeugnischeck und juristische Erstberatung

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Leasingratenversicherung

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Leasingratenversicherung Plus

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FAQ: Fragen & Antworten zur Restschuldversicherung

Disclaimer von Volkswagen AG

1.
Versicherer für den Kreditschutzbrief (Plus) sowie die Leasingratenversicherung (Plus) sind die Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, Dieselstraße 5, 70839 Gerlingen. Amtsgericht Stuttgart, HRB 18173/18182.
2.
Weitere Leistungen und ihren konkreten Umfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, AG Stuttgart HRB 18173/18182.
3.
Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.
4.
Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht.
5.
Versicherungsleistungen (bei Finanzierung und Barkauf) werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Die Dienstleistung (bei Leasing) wird durch die Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.