Ein auf der Fahrerseite eines VW Nutzfahrzeugs sitzender Mann guckt über seine Schulter.

Garantien und Garantieverlängerung

Garantien und Garantieverlängerung1 für Ihr Volkswagen Nutzfahrzeug

Neuwagen besitzen in der Regel eine Herstellergarantie von zwei Jahren, welche die Material- und Lohnkosten für von der Garantie umfasste, ungeplante Reparaturen erstattet. Nach Ablauf der Garantie bleiben Sie im ungünstigsten Fall auf den Reparaturkosten sitzen. Mit den Garantieangeboten von Volkswagen Financial Services1 können Sie sich auch weiter gegen solche Kosten absichern und sind so für weitere Jahre sicher mit Ihrem Nutzfahrzeug unterwegs. Unsere breite Auswahl an Garantien sorgt dafür, dass Sie stets die passende Lösung für Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen finden.

 

Die Garantien im Überblick

Die <b>Garantien im Überblick</b>

Garantie

Eigenschaften

Laufzeit

Abschluss der Garantie

Garantie für Neuwagen ab Werk

2 Jahre

Automatisch bei Kauf

Anschluss an die Herstellergarantie

1-3 Jahre

Bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und max. 100.000 gelaufenen Kilometern

Garantie für Wagen ab zwei Jahren mit bestehender Garantie

12 Monate inkl. automatischer Verlängerung

Bei einem Fahrzeugalter zwischen zwei und acht Jahren und max. 150.000 gelaufenen Kilometern

Garantie für Wagen ab zwei Jahren ohne bestehende Garantie

12 Monate inkl. automatischer Verlängerung

Bis zu einem Fahrzeugalter von acht Jahren und max. 150.000 gelaufenen Kilometern

Garantie auf die Hochvoltbatterie bei elektrischen Neuwagen (gilt für BEV und PHEV) 

Acht Jahre bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt

Automatisch bei Kauf

Garantie auf die Hochvoltbatterie bei elektrischen Neuwagen (gilt nur für BEV)

Acht Jahre bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Garantie, dass der Netto-Batterieenergieinhalt über 70% liegt.

Automatisch bei Kauf

Schutz ab Werk – die Herstellergarantie

Ein Mechaniker zeigt einer Kundin ein Detail an der Fahrzeugunterseite.

Jeder Neuwagen von Volkswagen Nutzfahrzeuge ist mit einer zweijährigen Herstellergarantie, auch Werksgarantie genannt, ausgestattet. Tritt bei Ihrem Fahrzeug wider Erwarten ein Mangel auf, übernimmt die Herstellergarantie die vollen Kosten für die Reparaturen. Eine Selbstbeteiligung Ihrerseits fällt nicht an. Zu den von der Herstellergarantie abgedeckten Schäden gehören unter anderem Material- und Verarbeitungsmängel, die nicht verschleißbedingt sind.

Damit Sie den uneingeschränkten Schutz der Herstellergarantie genießen können, sollten Sie die vorgeschriebenen Service-Intervalle berücksichtigen und Reparaturen gerne auch bei einem Service Partner von Volkswagen Nutzfahrzeuge durchführen lassen.

Als Anschlussversicherung an die Werksgarantie Ihres Nutzfahrzeugs eignet sich die Garantieverlängerung Premium.

Länger abgesichert – die Garantieverlängerung Premium1

Ganz gleich, ob Ihr Nutzfahrzeug noch gar nicht bestellt oder jünger als zwei Jahre ist: Wenn Sie Ihr Fahrzeug über die Werksgarantie hinaus schützen wollen, können Sie die Garantieverlängerung Premium der Volkswagen Financial Services abschließen.1 Das ist bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und einer Gesamtfahrleistung von 100.000 Kilometern möglich, sofern alle Wartungsintervalle eingehalten wurden.
Mit der Garantieverlängerung Premium sichern Sie sich für ein, zwei oder drei zusätzliche Jahre umfangreichen Schutz vor Reparaturkosten nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie2.


Die Garantieverlängerung für Neuwagen gibt es beim Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner. Für bereits zugelassene Fahrzeuge können Sie die Garantieverlängerung ganz einfach und bequem online berechnen und beantragen.Opens an external link Schnell sein lohnt sich: Denn je eher Sie sich für die Garantieverlängerung entscheiden, desto günstiger ist der Beitrag.

Ein Mann mit Tablet unterhält sich mit einer im einem VW sitzenden Frau.

Garantieverlängerung Premium: So profitieren Sie

  • Verlängerter Garantieschutz für Neuwagen und junge Gebrauchte – Laufzeit von ein bis drei Jahren im Anschluss an die Herstellergarantie2
  • Abschließbar für Fahrzeuge die jünger als zwei Jahre sind und weniger als 100.000 Kilometer gefahren sind
  • Gesamtfahrleistung von bis zu 200.000 Kilometern möglich
  • Reparaturen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
  • Weitergabe der Garantie bei Weiterverkauf an privat möglich
  • Individuell errechnete Beiträge nach Kriterien wie Fahrzeugmodell, Abschlusszeitpunkt, Garantielaufzeit und Gesamtfahrleistung – zahlbar als Einmalbetrag oder in Form von monatlichen Beiträgen
  • Automatische Umwandlung in eine einjährige Funktionsgarantie1 nach Ablauf der Garantieverlängerung

Schutz für Ihren Gebrauchten – die Gebrauchtwagengarantien1

Ist Ihr Nutzfahrzeug inzwischen mehr als zwei Jahre alt, können Sie mit einer Gebrauchtwagengarantie für den Schutz Ihres Fahrzeugs sorgen. Das ist wichtig, da Fahrzeuge mit zunehmendem Alter auch anfälliger für Reparaturen werden.
Je nachdem, ob Ihr Fahrzeug bereits über eine aktive Garantie oder Garantieversicherung verfügt oder nicht, kommt eine andere Gebrauchtwagen-Garantie in Frage. Mit den folgenden Sprungmarken kommen Sie zum Produkt ihrer Wahl:

Für Ihren Gebrauchten mit Garantie

Viele gebrauchte Volkswagen besitzen bereits eine Gebrauchtwagengarantie. Zum Beispiel eine Hersteller-Anschlussgarantie oder eine sogenannte PerfectCar Garantie, die häufig beim Kauf im Autohaus angeboten wird. Neigt sich der Garantieschutz dem Ende zu, sollten Sie über eine Verlängerung der Garantieleistungen nachdenken.
Mit einer anschließenden Garantieverlängerung Optimal werden Material- und Lohnkosten bei Mängeln an nahezu allen mechanischen und elektrischen Fahrzeugteilen übernommen.3 Sie zahlen lediglich eine Selbstbeteiligung, falls Sie diese vereinbart haben: 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro. Höhere Selbstbeteiligungsbeiträge wirken sich positiv auf den Garantie-Tarif aus.
Die Gebrauchtwagengarantie läuft über eine Dauer von 12 Monaten mit automatischer Verlängerung. Ab 10 Jahren oder einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern gilt eine Leistungsgrenze von 2.000 Euro pro Schadensfall.

Unsere Zusatzgarantien

Die Mobilitätsgarantie für die ID. Familie

Mit der Mobilitätsgarantie sind Sie abgesichert und damit entspannt unterwegs. Welche Leistungen enthalten sind, hängt dabei von Ihrem Modell ab. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.

Ein Mann sitzt mit Warnweste auf dem Fahrersitz.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Ohne Zusatzkosten:
    Mit einem neuen Volkswagen aus der ID. Familie sind Sie automatisch durch die passende Mobilitätsgarantie abgesichert – in den ersten drei Jahren ohne Zusatzkosten.
  • Für Sie und Ihren Volkswagen:
    Wir helfen Ihnen schnell, unkompliziert und kümmern uns dabei sowohl um Sie als auch um Ihren Volkswagen.
  • Wir helfen bei:
    Technischer oder selbst verschuldeter Panne, bei Unfällen, im Falle eines Teile- oder Fahrzeugdiebstahls sowie im Falle von Vandalismus.
  • Übertragbarkeit:
    Die Mobilitätsgarantie ist an das Auto gebunden und kann bei einem Verkauf des Fahrzeugs übernommen werden.

Wir haben weitere Informationen rund um Konditionen und Leistungen Ihrer Garantie für Sie zusammengestellt. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link.

  • Durchrostungsgarantie

    Viele Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge besitzen eine Durchrostungsgarantie von sechs oder sogar 12 Jahren. Möchten Sie einem Durchrostungsschaden vorbeugen, erfahren Sie alles Wichtige rund um die Durchrostungsgarantie bei einem unserer Volkswagen Nutzfahrzeuge Service Partner.

  • Reifengarantie

    Autoreifen sind im Alltag vielen Strapazen ausgesetzt. Falls Schäden an Ihren Reifen durch spitze Gegenstände, Bordsteinkanten oder auch Vandalismus auftreten, greift die Volkswagen Nutzfahrzeuge Reifengarantie. Die Reifengarantie erhalten Sie bei einem Kauf neuer Kompletträder oder Reifen kostenlos. Sie besitzt eine Laufzeit von drei Jahren.

  • Mobilitätsgarantie

    Die LongLife Mobilitätsgarantie stellt sicher, dass Sie bei einem Unfall oder einer Panne stets einen verlässlichen Service erhalten und von vielfältigen Leistungen profitieren. Ob Abschleppdienst, Ersatzfahrzeug oder Hotelübernachtung – dank Ihrer Garantie sind Sie auf der sicheren Seite.

Hochvoltbatterie: Garantie und Lebensdauer

Die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit einer Lithium-Ionen-Batterie hängen auch von äußeren Faktoren ab, wie z.B. der Umgebungstemperatur.

Im Rahmen des Anwendungsbereiches der Garantie und zu den dort aufgeführten Bedingungen gewährt die Volkswagen AG dem Käufer eines fabrikneuen elektrisch betriebenen

  • PHEV- Fahrzeuges deshalb bei korrektem Gebrauch für acht Jahre (oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) eine Haltbarkeitsgarantie für die Hochvoltbatterie
  • BEV-Fahrzeuges deshalb bei korrektem Gebrauch für acht Jahre (oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) eine Haltbarkeitsgarantie für die Hochvoltbatterie, dass die nutzbare Kapazität Ihrer Batterie 70% nicht unterschreitet

Fragen rund um die Garantien

Disclaimer von Volkswagen AG

1.
Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
2.
Die Garantieverlängerung Premium deckt keine Lack- und Korrosionsschäden sowie keine Schäden an Hochvoltbatterien jeglicher Art ab; diese sind längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Informationen zu Dauer und Umfang der Absicherung gegen derartige Schäden entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen der Volkswagen AG.
3.
Ausgenommen sind insbesondere Hochvoltbatterien jeglicher Art; diese sind in der Regel längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Details zum Deckungsumfang entnehmen sie den Bedingungen zur Garantieverlängerung Optimal bzw. zur Gebrauchtwagen-Garantie Optimal.
4.
Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.
5.
Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht.
6.
Versicherer für den Kreditschutzbrief (Plus) sowie die Leasingratenversicherung (Plus) sind die Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, Dieselstraße 5, 70839 Gerlingen. Amtsgericht Stuttgart, HRB 18173/18182.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.