Teilnahmebedingungen für die Besucher des Bulli Wochenendes in der Autostadt in Wolfsburg
Aktion „California VAN-BOLA“ der Volkswagen AG
1. Gegenstand dieser Bedingungen
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der California Aktion „VAN-BOLA“ (im Folgenden auch „Gewinnspiel“ oder „Aktion“) der Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nr. HRB 100484 (nachfolgend „Veranstalter“).
Bei der Aktion für Besucher des des Bulli Wochenendes in der Autostadt in Wolfsburg (nachfolgend „Besucher“ oder „Teilnehmer“) können die Teilnehmer durch korrekte Beantwortung der Quizfragen und Einwurf des Quizzettels in die Losbox als
- 1. Platz 1x2 Festival Tickets für das Wacken Open Air 2025 + Wackendackel-Merchandise,
- 2. Platz 1x2 Festival Tickets für das Wacken Open Air 2025 und als
- 3. Platz einen exklusiven „Wackendackel“ gewinnen.
Die Aktion beginnt am 24.05.2025 um 15:00 Uhr nach Verkündung der Wacken Kooperation in der Autostadt. Die Aktion endet am 25.05.2025 um 18:00 Uhr. Nach Teilnahmeschluss kann nicht mehr an der Aktion teilgenommen werden. Die Ziehung der Gewinner erfolgt umgehend nach Ende des Gewinnspiels. Die Gewinner werden am 26.05.2025 per eMail informiert.
Soweit personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung.
2. Teilnahmevoraussetzungen
An der Aktion können nur natürliche Personen teilnehmen, die
a) ab 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind,
b) ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben,
c) im California Club registriert sein,
d) und ihre Emailadresse auf der Loskarte angegeben haben. Dies ermöglicht die Kontaktaufnahme über das Postfach californiavorteile@volkswagen.de im Falle der Gewinnbekanntgabe.
e) Die Teilnahme ist kostenlos und in keiner Weise von Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung des Veranstalters abhängig.
f) Mitarbeiter der veranstaltenden Fachabteilung NV-M sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus berechtigten Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Solche Gründe können insbesondere vorliegen,
(i) wenn der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt,
(ii) im Falle konkreter Anhaltspunkte für Manipulationen in Bezug auf die Teilnahme oder Durchführung des Gewinnspiels,
(iii) wenn der Teilnehmer falsche oder irreführende Informationen (insbesondere bezüglich persönlicher Angaben) übermittelt hat.
3. Teilnahmeregeln
a) Die Aktion „Vanbola“ findet vor Ort auf dem Gelände der Autostadt am California Stand statt.
Der Teilnehmer füllt vor Ort eine Quizkarte aus. Nach Ausfüllen der Karte wird diese Karte in eine Losbox geworfen, aus der nach Teilnahmeschluss die 3 Plätze ausgelost werden:
1. Platz: 1x2 Festival Tickets für das Wacken Open Air 2025 + Wackendackel-Merchandise
2. Platz: 1x2 Festival Tickets für das Wacken Open Air 2025
3. Platz: Wackendackel-Merchandise
Die Plätze werden der Reihe nachgezogen, beginnend mit dem 3. Platz.
Die Chance auf die Gewinne besteht nur bei korrekter Beantwortung der Quizfragen.
4. Durchführung und Auswahlbenachrichtigung
a) Nach Beendigung der Aktion wird unter allen Teilnehmern nach einem Zufallsprinzip ausgelost. Die Auslosung erfolgt am 25.05.2025 unter Einhaltung des Vieraugenprinzips.
b) Die ausgelosten Gewinner werden durch eine Benachrichtigung per E-Mail vom Veranstalter informiert und gebeten Name und Adresse zur Gewinnübermittlung sowie auch zur steuerrechtlichen Dokumentation zu übermitteln. Die Versandkosten übernimmt der Veranstalter.
c) Für den Fall, dass die Gewinner sich nicht innerhalb von 3 Werktagen per eMail zurückmelden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für eine Weiterverlosung werden noch 3 weitere Gewinner für das Nachrückverfahren ausgelost.
5. Verantwortlichkeit und Haftung von Volkswagen
Volkswagen ist nicht für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung von Teilnehmerdaten verantwortlich. Im Übrigen haftet Volkswagen nach den folgenden Bestimmungen:
a) Volkswagen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Volkswagen beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
b) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Volkswagen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für Volkswagen in dieser Ziffer vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.
c) Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von Volkswagen bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Schlussbestimmungen
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist Wolfsburg, Deutschland, wenn der Nutzer Kaufmann ist.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
d) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die jederzeitige Verfügbarkeit und dauerhafte Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden können.
e) Die Volkswagen AG behält sich ferner vor, die Aktion unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen Gründen oder höherer Gewalt ohne Fristeinhaltung abzusagen, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter, entstehen. Zu den äußeren Umständen können technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder Anordnungen (insb. der Auswirkungen und Folgen des Covid-19-Infektionsgeschehens) oder nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegende Maßnahmen Dritter gehören.
Stand: Mai 2025