Garantien und Garantieverlängerung
Garantien und Garantieverlängerung1 für Ihr Volkswagen Nutzfahrzeug
Neuwagen besitzen in der Regel eine Herstellergarantie von zwei Jahren, welche die Material- und Lohnkosten für ungeplante Reparaturen erstattet. Nach Ablauf der Garantie bleiben Sie im ungünstigsten Fall auf den Reparaturkosten sitzen. Mit den Garantieangeboten von Volkswagen Financial Services1 können Sie sich auch weiter gegen durch solche Mängel verursachte Kosten absichern und sind so für weitere Jahre sicher mit Ihrem Nutzfahrzeug unterwegs. Unsere breite Auswahl an Garantien sorgt dafür, dass Sie stets die passende Lösung für Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen finden.
Die Garantien im Überblick
Garantie | Eigenschaften | Laufzeit | Abschluss der Garantie |
---|---|---|---|
Garantie für Neuwagen ab Werk | 2 Jahre | Automatisch bei Kauf | |
Anschluss an die Herstellergarantie | 1-3 Jahre | Bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und max. 100.000 gelaufenen Kilometern | |
Garantie für Wagen ab zwei Jahren ohne bestehende Garantie | 12 Monate inkl. automatischer Verlängerung | Bis zu einem Fahrzeugalter von acht Jahren und max. 200.000 gelaufenen Kilometern | |
Garantie für Wagen ab zwei Jahren mit bestehender Garantie | 12 Monate inkl. automatischer Verlängerung | Bei einem Fahrzeugalter zwischen zwei und acht Jahren und max. 200.000 gelaufenen Kilometern | |
HV-Batterie Garantie hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit | Garantie auf die Hochvoltbatterie bei elektrischen Neuwagen (gilt für BEV und PHEV) | Acht Jahre bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt | Automatisch bei Kauf |
HV-Batterie Garantie für Netto-Batterieenergieinhalt | Garantie auf die Hochvoltbatterie bei elektrischen Neuwagen (gilt nur für BEV) | Acht Jahre bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Garantie, dass der Netto-Batterieenergieinhalt über 70% liegt. | Automatisch bei Kauf |
HV-Batterie Garantie hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit
HV-Batterie Garantie für Netto-Batterieenergieinhalt
Schutz ab Werk – die Herstellergarantie
Jeder Neuwagen von Volkswagen Nutzfahrzeuge ist mit einer zweijährigen Herstellergarantie, auch Werksgarantie genannt, ausgestattet. Tritt bei Ihrem Fahrzeug wider Erwarten ein Mangel auf, übernimmt die Herstellergarantie die vollen Kosten für die Reparaturen. Eine Selbstbeteiligung Ihrerseits fällt nicht an. Zu den von der Herstellergarantie abgedeckten Schäden gehören unter anderem Material- und Verarbeitungsmängel, die nicht verschleißbedingt sind.
Damit Sie den uneingeschränkten Schutz der Herstellergarantie genießen können, sollten Sie die vorgeschriebenen Service-Intervalle berücksichtigen und Reparaturen gerne auch bei einem Service Partner von Volkswagen Nutzfahrzeuge durchführen lassen.
Als Anschlussversicherung an die Werksgarantie Ihres Nutzfahrzeugs eignet sich die Garantieverlängerung.
Länger abgesichert – die Garantieverlängerung1
Ganz gleich, ob Ihr Nutzfahrzeug noch gar nicht bestellt oder jünger als zwei Jahre ist: Wenn Sie Ihr Fahrzeug über die Werksgarantie hinaus schützen wollen, können Sie die Garantieverlängerung der Volkswagen Financial Services abschließen.1 Das ist bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und einer Gesamtfahrleistung von 100.000 Kilometern möglich, sofern alle Wartungsintervalle eingehalten wurden.
Sie können Ihr Fahrzeug mit der Garantieverlängerung für bis zu drei weitere Jahre mit dem Umfang der Herstellergarantie schützen – lediglich die Lack- und Durchrostungsgarantien sind in der Verlängerung nicht inklusive.
Die Garantieverlängerung für Neuwagen gibt es beim Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner. Für bereits zugelassene Fahrzeuge können Sie die Garantieverlängerung ganz einfach und bequem online berechnen und beantragen.
Schutz für Ihren Gebrauchten – die Gebrauchtwagengarantien
Ist Ihr Nutzfahrzeug inzwischen mehr als zwei Jahre alt, können Sie mit einer Gebrauchtwagengarantie für den Schutz Ihres Fahrzeugs sorgen. Das ist wichtig, da Fahrzeuge mit zunehmendem Alter auch anfälliger für Reparaturen werden.
Je nachdem, ob Ihr Fahrzeug noch über eine aktive PerfectCar Garantie aus dem Handel, eine Anschlussgarantie oder keine laufende Garantie verfügt, kommt eine andere Gebrauchtwagen-Garantie in Frage. Mit den folgenden Links springen Sie zum Produkt ihrer Wahl:
- Für Fahrzeuge mit PerfectCar Garantie aus dem Handel
- Für Fahrzeuge mit Anschlussgarantie
- Für Fahrzeuge ohne laufende Garantie
Erweiterte Absicherung für Ihren Gebrauchten
Viele gebrauchte Volkswagen besitzen bei Kauf vom Händler eine sogenannte PerfectCar Garantie. Neigt sich der Garantieschutz dem Ende zu, sollten Sie über eine Verlängerung der Garantieleistungen nachdenken.
Mit einer anschließenden Gebrauchtwagengarantie werden Material- und Lohnkosten bei Mängeln an nahezu allen mechanischen und elektrischen Fahrzeugteilen übernommen. Sie zahlen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung – nach Wunsch entweder 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro. Höhere Selbstbeteiligungsbeiträge wirken sich positiv auf den Garantie-Tarif aus.
Die Gebrauchtwagengarantie läuft über eine Dauer von 12 Monaten mit automatischer Verlängerung. Ab 10 Jahren oder einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern gilt eine jährliche Leistungsgrenze von 2.000 Euro.
Unsere Zusatzgarantien
Die Mobilitätsgarantie für die ID. Familie
Mit der Mobilitätsgarantie sind Sie abgesichert und damit entspannt unterwegs. Welche Leistungen enthalten sind, hängt dabei von Ihrem Modell ab. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Ohne Zusatzkosten:
Mit einem neuen Volkswagen aus der ID. Familie sind Sie automatisch durch die passende Mobilitätsgarantie abgesichert – in den ersten drei Jahren ohne Zusatzkosten. - Für Sie und Ihren Volkswagen:
Wir helfen Ihnen schnell, unkompliziert und kümmern uns dabei sowohl um Sie als auch um Ihren Volkswagen. - Wir helfen bei:
Technischer oder selbst verschuldeter Panne, bei Unfällen, im Falle eines Teile- oder Fahrzeugdiebstahls sowie im Falle von Vandalismus. - Übertragbarkeit:
Die Mobilitätsgarantie ist an das Auto gebunden und kann bei einem Verkauf des Fahrzeugs übernommen werden.
Wir haben weitere Informationen rund um Konditionen und Leistungen Ihrer Garantie für Sie zusammengestellt. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link.
Hochvoltbatterie: Garantie und Lebensdauer
Die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit einer Lithium-Ionen-Batterie hängen auch von äußeren Faktoren ab, wie z.B. der Umgebungstemperatur.
Im Rahmen des Anwendungsbereiches der Garantie und zu den dort aufgeführten Bedingungen gewährt die Volkswagen AG dem Käufer eines fabrikneuen elektrisch betriebenen
- PHEV- Fahrzeuges deshalb bei korrektem Gebrauch für acht Jahre (oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) eine Haltbarkeitsgarantie für die Hochvoltbatterie
- BEV-Fahrzeuges deshalb bei korrektem Gebrauch für acht Jahre (oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) eine Haltbarkeitsgarantie für die Hochvoltbatterie, dass die nutzbare Kapazität Ihrer Batterie 70% nicht unterschreitet