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Fahrzeugverkauf an journalistisch tätige Personen.Voraussetzungen und Personenkreis.Sind Sie journalistisch tätig? Arbeiten Sie für Presse, Funk oder Fernsehen? Dann können Sie Ihr neues Fahrzeug von Volkswagen Nutzfahrzeuge über uns beziehen. Bei Bestellung benötigen wir eine Kopie Ihres Presseausweises oder eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die journalistische Tätigkeit. Der Nachlass für Ihren neuen VolkswagenWenn Sie zum oben genannten Personenkreis gehören, erhalten Sie Ihr neues Volkswagen Nutzfahrzeug zu Sonderkonditionen. Voraussetzung dafür ist, dass der Wagen Ihrem Eigenbedarf dient und wenigstens für sechs Monate auf Sie zugelassen wird. Weitere Informationen zu den Sonderkonditionen und aktuellen Aktionsangeboten erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater und in der Fahrzeugkonfiguration. Die Fahrzeugkonfiguration.
Weitere Fahrzeuge von Volkswagen Pkw.Interessieren Sie sich z. B. für einen Golf, einen Polo oder einen anderen Volkswagen? Dann finden Sie auf der Direktkundenseite von Volkswagen Pkw mehr Informationen. |