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Tipps zum Gebrauchtwagenverkauf.
Mit dem Kauf eines neuen Fahrzeugs ist meistens auch der Verkauf des bisherigen Fahrzeugs notwendig. Ohne Erfahrung beim Gebrauchtwagenverkauf können Sie dabei unangenehme Überraschungen erleben. Ist der Käufer glaubwürdig? Wie schütze ich mich gegen Diebstahl bei der Probefahrt, Betrug oder Falschgeld?
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie beim Kauf Ihres Gebrauchten, Ihr bisheriges Fahrzeug bei Ihrem Volkswagen TradePort oder bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Händler in Zahlung geben.
Falls Sie Ihren Gebrauchten privat verkaufen möchten, können Sie mit folgenden Tipps mögliche Schwierigkeiten vermeiden: - Fahrzeug anbieten
- Fahrzeugbesichtigung
- Vertragsabschluss
- Fahrzeugübernahme
Fahrzeug anbieten.- Bevor Sie Ihr Fahrzeug anbieten, lassen Sie es von Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Händler oder einer anderen Prüfstelle überprüfen. Sie erhalten so nicht nur einen zuverlässigen Marktwert, Ihr Wagen lässt sich mit einem Prüfbericht auch leichter verkaufen als ohne.
- Falls Mängel entdeckt werden, lassen Sie sie von Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Händler beheben. Überprüfen Sie die Gültigkeit von TÜV- und AU-Plakette. Sind die Untersuchungen in Kürze fällig, lassen Sie sie durchführen, bevor Sie Ihr Fahrzeug anbieten. Auf diese Weise steigt der Verkaufswert Ihres Fahrzeugs.
- Kontrollieren Sie Ölstand, Wasserstand, Beleuchtung, Reifenluftdruck und Scheibenwasser.
- Reinigen Sie Ihren Wagen gründlich innen und außen.
- Halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit (Zulassungsbescheinigung, Scheck- bzw. Wartungsheft, Bedienungsanleitung, Belege über Um- und Einbauten oder Reparaturen).
Fahrzeugbesichtigung.- Wenn es zu einer Fahrzeugbesichtigung mit Probefahrt kommt, bitten Sie eine Person aus Ihrem Bekanntenkreis als Zeugen mit dazu. Bestehen Sie darauf, bei der Probefahrt anwesend zu sein. Lassen Sie sich vor einer Probefahrt den Personalausweis des Interessenten aushändigen und kontrollieren Sie, ob er einen gültigen Führerschein hat.
- Geben Sie auf keinen Fall den Fahrzeugbrief aus der Hand, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen und die Bezahlung erfolgt ist. Verschweigen Sie weder aktuelle Mängel des Fahrzeuges noch frühere Unfallschäden.
Vertragsabschluss.- Bestehen Sie beim Vertragsabschluss auf Barzahlung, seien Sie vorsichtig mit der Annahme von Schecks. Die Geldübergabe sollte möglichst bei Ihrer Bank erfolgen, überprüfen Sie den Betrag auf Vollständigkeit und Echtheit.
- Händigen Sie den Fahrzeugbrief erst aus, wenn der volle Preis bezahlt wurde.
- Halten Sie die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag fest – das könnte für Versicherungsfragen wichtig sein.
Fahrzeugübernahme.- Bei der Fahrzeugübernahme geht mit dem Eigentum am Wagen auch die Versicherung auf den Käufer über.
- Verursacht der Käufer nach der Eigentumsübertragung einen Unfall, wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt dadurch nicht berührt, auch wenn das Fahrzeug noch nicht umgeschrieben ist. Schicken Sie eine Kopie des Kaufvertrages sofort an die Kfz-Zulassungsstelle und an Ihre Versicherungsgesellschaft. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Käufer über.
- Meldet der Käufer den Wagen nicht um oder ist er unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, haften Sie bis zu einem Jahr für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie. Wenn möglich, fahren Sie bei der Fahrzeugübernahme mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden den Wagen sofort um.
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